Kreditgebühren-Falle

Der Fall
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken und Sparkassen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite sind unwirksam. Mit anderen Worten: Bearbeitungsgebühren für Raten- und Immobilienkredite sind nicht zulässig – seitens der Verbraucher besteht die Möglichkeit der Rückforderung.
Die Geschädigten
Betroffen sind jene, die einen Verbraucherkredit abgeschlossen haben und hierfür Bearbeitungsgebühren gezahlt haben. Die Rückforderung von Bearbeitungsgebühren, die im Jahre 2013 gezahlt wurden, verjährt Ende 2016.
Was Sie tun können:
Nach den Urteilen des BGH, auch in unserem Blog zu finden, können sämtliche Gebühren, die noch nicht verjährt sind, zurückgefordert werden. Die Kanzlei Dr. Lindner steht gerne kostenlos und unverbindlich für eine Erstberatung bereit. Nutzen Sie hierfür am besten untenstehendes Kontaktformular.

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