von Lukas Binner
Da im letzten Beitrag das Vorgehen gegen Volkswagen in den USA geschildert wurde, beschäftigt sich der heutige Beitrag mit einer Vorgehensart die in Deutschland möglicherweise sehr effektiv sein kann.
Die Rede ist vom sogenannten „selbstständigen Beweisverfahren“. Für Interessierte: Anknüpfungspunkt ist hier § 485 Absatz 2 der ZPO.
Wie der Zusatz „selbstständig“ schon sagt, handelt es sich hier um eine Prozessart, die auch ohne Hauptsacheverfahren durchgeführt werden kann.
Dies dient dazu, Beweise die möglicherweise durch Veränderungen des Zustands einer Sache verdeckt werden, zu sichern. Häufig findet das selbstständige Beweisverfahren zum Beispiel in Bauprozessen Anwendung.
Hierfür wird das zuständige Gericht einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen den Gegenstand zu untersuchen und auf Fragen, die im Antrag gestellt wurden, zu antworten.
Bei einem etwaigen Prozess, wird das Gericht die Erkenntnisse des Gutachters als Beweis zulassen. Bei privat bestellen Gutachtern ist der Beweiswert regelmäßig strittig
Ansprüche gegen VW sichern
Aber auch um einen möglicherweise kostspieligen Prozess zu vermeiden, ist das Beweisverfahren geeignet. Übertragen auf den Abgasskandal, können so die Mängel an einem PKW beweissicher festgestellt werden. Betroffene haben somit eine Art Druckmittel in der Hand und können sich, je nach Bereitschaft des VW-Konzerns, eventuell auch außergerichtlich einigen.
Konkret heißt dies, dass durch das selbstständige Beweisverfahren zum Beispiel die Emissionswerte, der Verbrauch und die Leistung eines PKW, vor der eventuellen Nachbesserung des Konzerns, gesichert werden können. In einem späteren Schadensersatzprozess kann darauf bewiesen werden, wie sich die Werte des PKW zuvor verhalten haben.
Keine Verjährung der Ansprüche
Weiterhin wird durch den Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens die Verjährung gehemmt, was Angesichts der langen Zeit, die Volkswagen benötigt um eine Lösung des Problems zu entwickeln, sehr vorteilhaft erscheint.
Die Kanzlei Dr. Lindner vertritt derzeit eine Reihe von Kunden, die vom Abgasskandal betroffen sind. Erste Beweissicherungsverfahren wurden eingeleitet, weitere finden sich in Vorbereitung.
Falls Sie an einer Überprüfung und Sicherung Ihrer Ansprüche gegen den VW – Konzern interessiert sind, steht die Kanzlei Dr. Lindner gerne für eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung zur Verfügung.