von Lukas Binner
Laut Vera Jourova, der EU Kommissarin für Justiz und Verbraucherschutz, könnte VW gegen Gesetze in den meisten Mitgliedsstaaten verstoßen haben. Konkret geht es um 20 der 28 Mitgliedsstaaten, in denen VW gegen Verbraucherschutznormen verstoßen haben könnte.
Die EU prüfe derzeit alle Informationen, es sei aber schon sicher, dass VW eine Vielzahl von Vorschriften missachtet habe. Die Union wolle deshalb den betroffenen Kunden helfen, deren Rechte durchzusetzen. Wie diese Unterstützung aussehen wird, ist bislang unklar. Dies soll noch mit Vertretern von Verbraucherschutzverbänden diskutiert und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
Eine Nachricht die Hoffnung aufkommen lässt, dass sich VW nicht nur in den USA für den Abgasskandal verantworten muss. Bisher lehnte der Konzern Entschädigungen für europäische Kunden ab. Die von der EU Kommission festgestellten Verstöße könnten aber Anhaltspunkte für einen Schadensersatzprozess sein.
Konkret soll es um zwei EU-Richtlinien gehen: Um die Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf und die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.
Keine Probleme der Gesetzgebung
Auch der frühere EU-Kommissar Günter Verheugen habe so etwas wie den Abgasskandal weder technisch noch moralisch für möglich gehalten und wies damit Vorwürfe zurück, EU Vorschriften hätten den Skandal begünstigt. Es gäbe keine Probleme in der Gesetzgebung sondern in der Einhaltung der Vorschriften durch den Hersteller.
Gleichzeitig betonte dieser aber, dass es vor der Einführung der EU Abgasnormen 5 und 6 allgemein bekannt war, dass die Abgaswerte auf dem Prüfstand, nicht den realen Fahrbedingungen entsprächen.
Eine Diskussion um die verbotenen Abschalteinrichtungen hätte es aber nie gegeben. Es habe nicht den geringsten Verdacht gegeben, dass ein Hersteller damit die Abgaswerte manipulieren könnte.
Es ist aber eine gute Nachricht, dass mittlerweile auch die Europäische Union tätig wird, was auch hierzulande den betroffenen Verbrauchern bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche enorm hilfreich sein könnte. Die Geltendmachung der Ansprüche erfolgt aber weiterhin über die nationalen Gerichte in Deutschland.
Zu den Erfolgsaussichten eines Schadensersatzprozesses gegen Volkswagen steht die Kanzlei Dr. Lindner gerne für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung!