von Lukas Binner
Es ist nun ein Jahr her seitdem bekannt wurde, dass der VW – Konzern durch eine Schadsoftware die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen manipuliert hatte. Der Konzern rückt aber immer weiter ins Visier der Justiz.
In den USA hat nach einer Strafanzeige ein Mitarbeiter des Konzerns seine Schuld gestanden. Der 62- jährige habe zugegeben, dass er in Wolfsburg, dem Konzernsitz, die Schadsoftware mitentwickelt habe. Er sei bei Gesprächen zwischen Umweltbehörden und Vertretern des Konzerns anwesend gewesen. Bereits hier seien falsche Angaben über die Abgaswerte gemacht worden. Der Ingenieur wird nun mit den Strafverfolgungsbehörden in den USA kooperieren um dessen Strafmaß zu mindern.
Unter anderem haben auch die Bundesstaaten New York und Vermont Klage gegen VW eingereicht.
Die Erkenntnisse der Beweisaufnahmen in den USA können auch für die Situation in Deutschland weitreichende Konsequenzen haben. So muss der Entwicklungschef von Audi diese Woche seinen Schreibtisch räumen, ihn belasten die Ermittlungen der US – Kanzlei Jones Day, die von VW beauftragt wurde. Stefan Knirsch soll frühzeitig von der Abgasaffäre gewusst haben und eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.
Auch gibt es ein neues Ultimatum bezüglich der ca. 85000 betroffenen 3.0 Liter Dieselmotoren. US – Richter Charles Breyer ordnete an, dass bis zum 24.10.2016 alle Dokumente von VW beim US Umweltamt EPA eingereicht werden müssen, die zur Klärung des Falls nötig sind. Die Klärung des Falls bezüglich der 3.0 Liter Motoren solle besonders schnell voran gehen, da diese nicht den Gesetzen in den USA entsprächen und somit illegal wären.
Die Situation in Deutschland
Aber auch hierzulande werden immer mehr Klagen anhängig gemacht. Das Landgericht Braunschweig verzeichnete bisher über 1400 Klagen von Geschädigten.
Unter anderem BlackRock, ein großer amerikanischer Investmentverwalter, oder der norwegische Pensionsfonds, ist an den Klagen gegen VW beteiligt, die auf dem Vorwurf eines Verstoßes gegen Informationspflichten seitens des Konzerns basieren. (näher hier) Allein bei BlackRock soll es um eine Summe von 2 Milliarden Euro gehen. Aber auch das Land Bayern, sowie nun auch Hessen und Baden-Württemberg sind unter den Klägern. Hier wird das Musterverfahren der nächste Schritt sein, um bestimmte Fragen allgemein klären zu lassen.
Auch wenn aufgrund des deutschen Rechtssystems, das eine Zusammenlegung von Prozessen nur sehr begrenzt zulässt, diese in den USA etwas schneller vonstatten gehen, wird es in der nächsten Zeit auch weitere Urteile bezüglich VW geben. Die deutschen Gericht urteilen immer mehr im Sinne der Geschädigten. Eine Geltendmachung und Sicherung Ihrer Ansprüche macht also durchaus Sinn und hat Aussicht auf Erfolg!