von Lukas Binner Da im letzten Beitrag das Vorgehen gegen Volkswagen in den USA geschildert wurde, beschäftigt sich der heutige Beitrag mit einer Vorgehensart die in Deutschland möglicherweise sehr effektiv sein kann. Die Rede ist vom sogenannten „selbstständigen Beweisverfahren“. Für Interessierte: Anknüpfungspunkt ist hier § 485 Absatz 2 der ZPO. Wie der Zusatz „selbstständig“ schon […]