von Lukas Binner
In den USA sind rund 565000 PKW vom Abgasskandal betroffen. 480 000 mit Zwei- Liter Motoren, 85 000 mit 3-Liter Motoren. Zumindest für Eigentümer der betroffenen PKW mit 2-Liter Motoren scheint nun eine Lösung gefunden:
Ein Vergleich zwischen den Klägern und VW. Insgesamt bis zu 14,7 Milliarden US-Dollar soll VW zahlen. Der Betrag setzt sich zum Beispiel aus Entschädigungen, Reparaturkosten, aber auch Strafzahlungen zusammen. Schafft es VW aber nicht bis zum 30.06.2019 mindestens 85 Prozent der Kunden zu überzeugen eine Reparatur durchführen zu lassen oder das Fahrzeug an VW zurückzugeben, können weitere Strafzahlungen auf Volkswagen zu kommen. Um dies zu verhindern will VW jedem Kunden bis zu 10 000 US- Dollar Entschädigung bezahlen, zusätzlich zur Reparatur oder der Rückgabe.
US Bundesrichter muss Vergleich zustimmen
Noch ist aber nicht sicher ob der Vergleich überhaupt zustande kommt. US Bundesrichter Charles Breyer muss diesem nämlich erst zustimmen. Eine weitere Sitzung hat dieser für den 26. Juli anberaumt. Dort werden sich alle Beteiligten zum Vergleich äußern und eventuelle Beschwerden einbringen können. Falls Breyer dem Vergleich zustimmt, beginnt eine 45 Tägige Frist, in der die Betroffenen benachrichtigt werden und diese sich dann zum Vergleich äußern können.
Ein juristisches Ende aber nicht in Sicht
Aber selbst wenn der Vergleich so zustande kommt, muss selbstverständlich nicht jeder Kunde diesen akzeptieren. Es steht jedem Kläger frei ein eigenes Verfahren gegen den VW Konzern anzustreben.
Weiterhin gilt dieser Vergleich nur für die anfangs angesprochenen 480 000 PKW in denen 2-Liter Motoren verbaut sind. Für die Fahrzeuge mit 3-Liter Motoren wird auch noch eine Einigung erzielt werden müssen.
Nicht zu vergessen handelt es sich hier aber nur um die zivilrechtliche Seite des Abgasskandals. Sicherlich wird Volkswagen nämlich auch um Ermittlungen des US- Justizministeriums nicht herumkommen.
Vergleich hat auf Kunden in Deutschland keine Auswirkungen
Auf die VW Kunden in Deutschland hat der Vergleich aber keine Auswirkungen.
Da das Rechtssystem in Deutschland ein ganz anderes ist, sind hier auch keine Sammelklagen, vergleichbar wie in den USA, möglich.
Da VW insgesamt rund 18 Milliarden US- Dollar Rücklagen für den Abgasskandal eingeplant hat und davon, falls der Vergleich wie geplant zu Stande kommt, schon knapp 15 Milliarden US- Dollar verplant sind, wird VW wohl erneut aufstocken müssen.
In Europa sind rund 8,5 Millionen Fahrzeuge von der „Schummel-Software“ betroffen.
Aber auch deutsche Kunden können optimistisch sein: Deutsche Gerichte urteilen in letzter Zeit stark im Sinne des Verbrauchers; dazu mehr im Beitrag vom 01.07.16 zu den bisher ergangenen Urteilen im VW Abgasskandal.