Statt US-Sammelklage: Individuelle Geltendmachung Ihrer Rechte in Deutschland

von RA Dr. Christoph Lindner

Dieselfahrer hierzulande, deren Fahrzeuge von VW, Audi, Seat und Skoda vom Diesel-Skandal betroffen sind, fühlen sich aus gutem Grund doppelt betrogen: Zum einen wegen der falschen Angaben zu den Emissionswerten, zum anderen aber auch über das Verhalten des Konzerns gegenüber den geprellten Kunden: Während in den USA großzügig und zuvorkommend entschädigt wird, erhalten Betroffene hierzulande bislang nur ein Anschreiben mit der vagen Ankündigung, der Konzern werde sich bemühen, eine erfolgreiche Nachbesserung durchzuführen. Diese offensichtliche Ungleichbehandlung stößt zu Recht sauer auf – statt 10.000 $ Schadensersatz nur die Hoffnung auf ein halbwegs nachgebessertes Fahrzeug bei völlig gleicher Sachlage – wie kann das sein?

Die Ursache hierfür liegt im Rechtssystem: Das US-amerikanische Rechtssystem verfügt über rechtliche Möglichkeiten, Konzernen das Fürchten zu lehren: das Instrument der Sammelklage und den sogenannten Strafschadensersatz. Bei der US-Sammelklage (class action) werden Tatsachen und Rechtsfragen geklärt, die für eine Vielzahl von Geschädigten von Bedeutung sein können. Jeder Einzelne muss später daher nicht mehr seine individuellen Betroffenheit sollständig nachweisen, sondern muss nur darlegen, dass er zu der betroffenen Gruppe gehört. Der Strafschadensersatz (punitive damages) ist, wie der Name schon sagt, Schadensersatz der vom Schädiger über den entstandenen Schaden hinaus zu bezahlen ist, also sozusagen als „Denkzettel“. Die Höhe des Strafschadensersatzes kann in den USA auch ein Vielfaches des tatsächlich entstandenen Schadens betragen. Damit soll auch erreicht werden, dass sich rechtswidriges Verhalten für Unternehmen am Ende wirtschaftlich nicht lohnt.

In Deutschland gibt es bisher weder das eine noch das andere. Hier muss prinzipiell jeder Geschädigte seinen eigenen Prozess führen. Und genau darauf spekuliert der VW-Konzern: Man geht davon aus, dass nur wenige Betroffene klagen und hält es für günstiger, dann bei Verurteilungen zu bezahlen als alle Kunden fair zu entschädigen.

Wer sich dieses Vorgehen nicht gefallen lassen möchte, kann gerne unverbindlich mit der Kanzlei Dr. Lindner Kontakt aufnehmen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so kann häufig das gesamte Vorgehen im Dieselskandal ohne Kostenrisiko betrieben werden.

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